Montag, 11. Juni 2007

Nachwirkungen der Ereignisse

Trotz des gereizten Klimas zwischen Sunniten und Aleviten in der Türkei aufgrund des Brandanschlags in Sivas führten beide Ereignisse auch zur Annäherung beider Gruppen und zur gemeinsamen Solidarität, solche tragischen Ereignisse in Zukunft abzuwenden. Jährlich findet am 2. Juli eine Gedenkfeier für die 37 Opfer des Brandanschlags von Sivas statt, bei dem Vertreter beider Gruppen teilnehmen. Die türkische Regierung jedoch verwendet nie den Begriff "Massaker", sondern "trauriger Vorfall". Unter anderem behaupten einige Kritiker, dass die alljährliche Gedenkfeier eher die Hassgefühle der Aleviten auffrischt als diese abzubauen. Untermauert wird dies mit der Behauptung, dass das Massaker von den Betroffenen polemisiert werde.



Immer noch sind viele Verurteilte auf der Flucht, wobei sich viele in Deutschland aufhalten. Nicht bei allen ist ein internationaler Haftbefehl an die Botschaften weitergeleitet worden. Der türkische Staat weist solche Vorwürfe ab.

Pressedienst des Deutschen Bundestages 094/2006, Donnerstag 23. März 2006 13:30 Uhr:

GERICHTSURTEIL ZUR NICHT-AUSLIEFERUNG VON SIVAS-ATTENTÄTERN BINDET REGIERUNG

Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit Ausschreitungen im türkischen Ort Sivas, bei dem im Jahr 1993 insgesamt 37 Menschen der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch religiöse Fanatiker zu Tode kamen, wurden zwei Ersuchen der Türkei auf Auslieferung von Gesuchten durch deutsche Gerichte für unzulässig erklärt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (16/994) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/784) mit. Danach ist die Regierung an die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes gebunden, wenn ein Auslieferungsersuchen für unzulässig erklärt wird. Zu den Urteilen der Gerichtsverfahren wird dargelegt, in einem Fall habe die Auslieferung des Verfolgten nicht bewilligt werden können, da sich aus den Auslieferungsunterlagen keine individuell zurechenbare Tathandlung ergeben habe. In einem weiteren Verfahren sei eine Auslieferung nicht in Betracht gekommen, da der Verfolgte als Asylberechtigter gerichtlich anerkannt sei. Zwei weitere Auslieferungsersuchen werden laut Regierung derzeit auf ihre Zulässigkeit geprüft. In Zusammenhang mit den strafrechtlichen Erkenntnissen aus dem Sivas-Komplex seien von türkischen Behörden darüber hinaus in sechs weiteren Fällen Fahndungsersuchen gestellt worden, heißt es. Festnahmen seien bislang noch nicht erfolgt. Der Bundesregierung sei aber bekannt, dass sich weitere Personen in Deutschland aufhalten, denen eine Beteiligung an den Ausschreitungen in Sivas vorgeworfen wird.

Keine Kommentare: